Konzept von VDV bezieht sich in der pädagogischen Arbeit auf die §§ 27, 34, 35, 41, 8a und 72a SGB VIII KJHG.
Stellungnahme zu den einzelnen Rechtsgrundlagen:
§ 27 SGB VIII befasst sich mit Hilfe zur Erziehung und der Anspruchsgrundlage. Hilfe zur Erziehung greift dann, wenn Defizite in der Erziehung vorliegen und diese nicht mehr zum Wohle des Kindes verläuft.
§ 34 SGB VIII beschreibt die Hilfe zur Erziehung in der Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform und ist unsere essentielle Arbeitsgrundlage.
Wir gehen davon aus, dass es in begründeten Fällen eine sehr gute Hilfestellung ist Kindern eine Unterkunft in einem Heim zu geben. Uns geht es darum, einen professionellen Rahmen zu bieten, der es ermöglicht, Ziele und Perspektiven zu realisieren. Vor dem Handlungshintergrund: Fordern und Fördern gilt es, ein hohes Maß an Verbindlichkeiten einzuhalten.
Die Unterbringung sollte auf längere Dauer angelegt sein, aber auch eine unklare Perspektive oder ein mittelfristiges Verbleiben in der Wohngruppe und eine damit verbundene zeitnahe Rückführung, stellt für uns kein Auschlusskriterium da.
§35a SGB VIII der seelisch behinderten Kinder und Jugendliche, oder die davon bedroht sind, Eingliederungshilfe gewährt. Kinder deren seelischer Zustand von ihrem tatsächlichen Alter abweicht, können bei uns aufgenommen und adäquat betreut werden.
§36 SGB VIII befasst sich mit der Mitwirkung im Hilfeplan, die für uns selbstverständlich ist.
§ 41 SGB VIII der in Verbindung mit § 27 Hilfe zur Erziehung auch für junge Volljährige möglich macht und somit die Betreuung im Anschluss an § 34 SGB VIII regelt.
Leider haben auch wir keine Garantie, dass Jugendliche mit Eintritt in die Volljährigkeit ihr Leben eigenständig bewältigen können. Pädagogische Prozesse benötigen Zeit, wir bieten ein hohes Maß an Hilfestellung. Ein Großteil der Jugendlichen zeigt erfahrungsgemäß Entwicklungsdefizite, die sie im Rahmen der Wohngruppenbetreuung aufarbeiten können. Oft entspricht das Entwicklungsalter nicht ihrem tatsächlichen Alter und sie brauchen in besonderen Fällen weiterhin Unterstützung. Wir folgen dem Grundsatz: Die Betreuung im Rahmen der Wohngruppe solange wie nötig und so kurz wie möglich zu gestalten. Aus diesem Grund treten wir dafür ein, auch jungen Volljährigen die Hilfe zur Erziehung zu gewähren.
§ 8a SGB VIII befasst sich mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Die Umsetzung erfolgt durch die entsprechenden Vereinbarungen mit dem örtlichen Jugendamt. Wir arbeiten auf der Grundlage der Handlungsanleitungen.
§72a SGB VIII befasst sich mit der persönlichen Eignung der Mitarbeiter hinsichtlich Kindeswohlgefährdung und Straftatbestände. Alle Mitarbeiter der Einrichtung sind verpflichtet zu Einstellungsbeginn ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen und dieses regelmäßig zu erneuern (alle 36 Monate). Auch Praktikanten und andere Beschäftigte wie Haushaltshilfen, Fahrdienst etc. müssen dieses beantragen und vorlegen. Die Kosten ersetzt der Träger (VDV Family Solutions)
Uns geht es darum ein Zuhause anzubieten, in dem sich jeder geborgen und wohl fühlt. Wir legen Wert darauf, dass jedes Kind sein eigenes Maß an Entwicklungszeiträumen hat und individuell ist.
Wir verfolgen eine bedürfnisorientierte Sozialpädagogik und arbeiten mit den Stärken und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen.
Du suchst:
- Die Unterstützung durch ein berufserfahrenes und eingespieltes Team
- Das Interesse an dir als Mensch und als Mitarbeiter(In)
- Eine umfassende und individuelle Einarbeitung und BegleitungDie Möglichkeit
- Neue Projekte mitzugestalten zu können und deine Ideen und Vorstellungen einfließen zu lassen
- Einen vielfältigen und abwechslungsreichen Tätigkeitsbereich
- Ein breites Spektrum an für dich kostenfreien internen und externen Fortbildungen
- Die gemeinsame Planung und Förderung von beruflichen Weiterbildungen
- Regelmäßige Teambesprechungen
- Eine wertschätzende und kooperative Leitung
Wir sind:
- eine Regelwohngruppe und auf eine mittel und langfristige Unterbringung ausgelegt, d.h., dass bei der Aufnahme schon feststeht, dass es sich nicht um eine Krisenintervention handelt, sondern dass ein erzieherischer Bedarf längerfristig notwendig ist. Eine Rückführung in die Familie steht für uns dennoch an erster Stelle, wenn es das elterliche Umfeld ermöglicht.
Wir bieten:
- Einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz und Arbeiten in einem professionellen Team
- Interne fachliche Begleitung und Supervision
- Möglichkeiten der internen und externen Fortbildung
- Bezahlung nach BAT–KF (neue Fassung) mit Feiertags-, Wochenend- und Nachtbereitschaftszulagen
- Zusätzliche Altersversorgung.
Du brings mit:
- Berufliche und fachliche Qualifikation (Sozialarbeiter, -pädagoge, Erzieher)
- Kooperations- und Konfliktfähigkeit
- Ressourcenorientiertes Arbeiten
- Kreativität
- Empathie
- Kritikfähigkeit, Selbstreflexion
- Teamfähigkeit
- Flexibilität und die Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten
- Denken außerhalb vorgegebener Strukturen und Rahmenbedingungen
- Engagement, Flexibilität die Fähigkeit, eigenständig und verantwortungsvoll zu handeln
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VDV Family Solutions gGmbH. Kinder- und Jugendwohngruppe
Bucheneck 4
46499 Hamminkeln
E-Mail: info@vdv-fam.de